Das Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk hat am 8. Juni 2012 einen Versuch, zu beweisen, dass Anthroposophie eine Religion sei, für gescheitert erklärt. Damit hat das Gericht die Entscheidung eines Bezirksrichters bestätigt, der eine Klage gegen Waldorfschulen wegen Verletzung des ersten Verfassungszusatzes abwies.
1998 hatte die obskure Gruppe PLANS (People for Legal Non Sectarian Schools) eine Klage eingereicht, nach welcher die Verwendung von Waldorfmethoden in öffentlichen Schulen, die vom Steuerzahler finanziert werden, gegen den ersten Zusatz der amerikanischen Verfassung verstoße, der eine strikte Trennung von Staat und Kirche vorschreibt. Die Gruppe behauptete, die Waldorfpädagogik indoktriniere die Kinder mit Anthroposophie und letztere sei eine New-Age-Religion.



























